BÖHRINGER BIERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Hirschbrauerei Schilling KG – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunden“ genannt –, und zwar gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäft sbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Brauerei in deren Kenntnis den Auftrag gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt. Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern der Brauerei sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.

2. Bestellung/Lieferung

2.1. Sämtliche Angebote der Brauerei sind hinsichtlich Menge, Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der Brauerei in Textform oder mit erfolgter Lieferung zustande.
2.2. Bestellungen zur Belieferung/Abholung müssen rechtzeitig bei der Brauerei eingehen (am
Vortag bis 12 Uhr). Die Lieferung erfolgt gemäß der üblichen Toureneinteilung der Brauerei. Heimdienstkunden können Liefermodalitäten abweichend von vorstehender Regelung mit dem Fahrer absprechen. Bestellungen für Feste müssen mit angemessenem Vorlauf bei der Brauerei eingehen, um das Festinventar und die Lieferung/Abholung entsprechend planen zu können.
2.3. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht – auch im Falle des Versendungskaufs – mit Übergabe ab Rampe Brauerei auf den Kunden über. Dieser bzw. sein Erfüllungsgehilfe (Spediteur) sind für die beförderungs- u. betriebssichere Verladung verantwortlich. Soweit Mitarbeiter der Brauerei im Rahmen der Auslieferung und der Verladung der Ware tätig werden, handeln sie als Erfüllungsgehilfen des Kunden.
2.4. Ereignisse höherer Gewalt (Feuer, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Versorgungsengpässe u.ä.) sowie sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einfl ussbereiches der Brauerei liegen, berechtigen die Brauerei vom Vertrag zurück zu treten oder den Lieferzeitpunkt angemessen hinaus zu schieben. Eine Änderung des Liefertermins teilt die Brauerei dem Kunden unter Angabe von Gründen und Benennung des neuen Liefertermins unverzüglich mit.
2.5. Die Haftung der Brauerei aus Schäden in Folge von Lieferverzug oder Unmöglichkeit ist auf eine von ihr zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beschränkt. Daneben haftet die Brauerei auch für Schäden aus Lieferverzug oder Unmöglichkeit, die auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pfl icht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpfl icht). In diesem Fall ist die Höhe der Haftung auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
2.6. Die Brauerei räumt in Sonderfällen dem Kunden ein Rückgaberecht von nicht benötigter Ware ein. Sofern der Kunde von diesem Recht Gebrauch macht, ist er ausschließlich berechtigt, volle Kisten mit mindestens 2 Monaten MHD zurück zu geben. Angebrochene Kisten bzw. Kisten mit kürzerem MHD werden als Leergut gutgeschrieben.

3. Preise/Zahlungsbedingungen
3.1. Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tages-/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
3.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Brauerei für weitere Lieferungen Barzahlung verlangen. Ferner hat sie das Recht, weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.
3.3. Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur zulässig, wenn dessen Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend machen.
3.4. Der Kunde hat alle Abrechnungen (Rechnungen, Gutschriften, Leergutsalden und Lieferscheine) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang gegenüber der Brauerei in Textform zu erheben. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, anerkennt er deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Brauerei wird auf den jeweiligen Abrechnungen/Saldenbestätigungen auf die Folge der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gesondert hinweisen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Brauerei behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung Dritten übereignen. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, muss der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt der Brauerei hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
4.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Brauerei berechtigt, die Brauereierzeugnisse zurück zu nehmen. Ebenso berechtigt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden die Brauerei vom Vertrag zurück zu treten und die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Bereits jetzt erteilt der Kunde der Brauerei das Recht zum Betreten seines Geländes und seiner Räumlichkeiten, um die gelieferten Waren wieder in Empfang nehmen zu können.

5. Gewährleistung und Mängelhaftung
5.1. Die Brauerei stellt Getränke aus regionalen Rohstoffen in sehr hoher Qualität unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften her.
5.2. Beanstandungen von Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind beim Empfang der Ware geltend zu machen; Fehlmengen sind auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer abzuzeichnen. Im Übrigen sind Beanstandungen offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Andernfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen solcher Mängel ausgeschlossen. Sonstige qualitative Mängelrügen hat der Kunde in Textform geltend zu machen; in diesem Falle hat er nach Möglichkeit die beanstandete Charge für Qualitätskontrollen zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei primär Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Schlägt auch die Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Für Schäden/Mängel an Getränken, die seitens des Kunden oder von Dritten durch nicht sachgemäße (frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützte) Lagerung und Beförderung oder nicht sachgemäßen Ausschank entstehen, haftet die Brauerei nicht.
5.4. Die Haftung der Brauerei für Schäden ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pfl icht (Kardinalpfl icht, Definition Ziff. 2.5, 2.Absatz) haftet die Brauerei auch für einfache Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Höhe der Haftung auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Unberührt von den vorgenannten Haftungseinschränkungen bleibt die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art, Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einem etwa vereinbarten Garantieversprechen. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der eigenen Mitarbeiter der Brauerei, deren Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

6. Leergut
6.1. Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit fester Firmenkennzeichnung oder Beschriftung versehende Leergut (insbesondere Kästen, Fässer, Limonaden-KEGs etc.) sowie CO2-Flaschen, Getränke-Tanks und Containerpaletten werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassenen. Sie bleiben unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Gelieferte Flaschen und Paletten hat der Kunde in gleicher Art, Zahl und Güte zurück zu geben.
6.2 Für das Leergut berechnet die Brauerei die jeweils gültigen von ihr festgelegten Pfandsätze.
6.3. Der Kunde hat das Leergut in angemessener Zeit, spätestens 6 Monate nach Anlieferung, unbeschädigt und vollständig zurück zu geben. Flaschen, nimmt die Brauerei gegen Pfanderstattung in dem Umfang zurück, wie sie im Rahmen der normalen Geschäftsbeziehungen zwischen Brauerei und Kunden abgegeben worden sind. Die Brauerei ist nicht verpfl ichtet, unsortiertes Leergut mit unterschiedlichen Flaschengrößen bzw. –formen (Fremdleergut) zurück zu nehmen. Bei gleichwohl erfolgter Rücknahme ist die Brauerei berechtigt, Kosten für die Flaschensortierung und ggf. Rückführung von Fremdleergut dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6.4. Für nicht zurückgegebenes, beschädigtes oder nicht fristgemäß (s. oben Ziffer 6.3.) zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.

7. Miet-/Leihgegenstände
7.1. Die Brauerei vermietet Gegenstände/Ausstattungen ausschließlich zum Ausschank von Getränken und zur Durchführung von Veranstaltungen mit Getränken aus dem Sortiment der Brauerei. Diese übergibt die Miet-/Leihgegenstände in gutem, funktionsfähigem Zustand; die Brauereiübernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die etwa aus der Benutzung der Gegenstände folgen.
7.2. Der Kunde hat die Miet-/Leihgegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu schützen/versichern.
7.3. Die Instandhaltung, Reparatur sowie laufende Kosten der Gegenstände während der Miet-/ Leihzeit obliegen vorbehaltlich besonderen Absprachen dem Kunden.
7.4. Der Kunde hat die Miet-/Leihgegenstände nach dem Ende der Miet-/Leihzeit vollständig und unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung in gutem Zustand zurück zu geben. Bei Einstellung des Bierbezuges von der Brauerei hat der Kunde die Miet-/Leihgegenstände unabhängig von einer etwa weitergehenden Miet-/Leihzeit sofort zurück zu geben.
7.5. Der Kunde haftet für jede Verschlechterung oder den Untergang der Miet-/Leihgegenstände; er hat die Kosten für Reparaturen beschädigter oder verunreinigter Gegenstände zu tragen. Nicht zurückgegebene Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen. Gibt der Kunde die Miet-/Leihgegenstände zum Ende der Miet-/Leihzeit nicht zurück, kann die Brauerei nach vergeblicher Anmahnung anstelle der Rückgabe die käufl iche Übernahme der Gegenstände zum Zeitwert vom Kunden verlangen.

8. Datenverarbeitung
Die Brauerei erhebt, speichert und verarbeitet Daten des Kunden nur insoweit dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung für Buchhaltungszwecke und zur Abwicklung von Verträgen erforderlich ist. An Dritte werden Kundendaten nur weitergegeben, soweit dies zur Abwicklung von Verträgen erforderlich ist.

9. Allgemeine Bestimmungen/Erfüllungsort

9.1. Erfüllungsort für alle Rechte und Pfl ichten aus der laufenden Geschäftsverbindung ist Römerstein-Böhringen. Gerichtsstand ist Bad Urach, wenn der Kunde Kaufmann ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes verlegt, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.2. Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Brauerei und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.
9.4. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Bestätigung der Brauerei in Textform; mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

(Stand März 2018)



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